Regelungen bezüglich der COVID-19-Pandemie

COVID-19-Regelungen (Stand: 02.05.2022)

  • Bitte prüfen Sie im Zusammenhang mit den dynamischen Entwicklungen der Risikobewertung der Corona-Pandemie und möglichen Änderungen der Ausschreibung regelmäßig, insbesondere kurz vor der Veranstaltung, aktualisierte Informationen auf der unserer Webseite.
  • Aktuell gibt es keine verpflichtenden amtlichen Hygienerichtlinien oder Anordnungen zur Gesundheitsprüfung.
  • Wir untersagen die Teilnahme mit akuten Infektionszeichen (Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsstörungen, Schüttelfrost, Gliederschmerzen u.s.w.) auch bei erfolgter / bestätigter Anmeldung. Eine Rückerstattung der Startgebühren erfolgt nicht.
  • Es gibt keine keine weiteren Einschränkungen zur Anmeldung oder beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
  • Im Allgemeinen empfehlen wir den Besuch der Veranstaltung im Sinne einer 3-G-Regelung (Genesen, Geimpft, Getestet), sowie unter Beachtung der AHA+A-Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske (Eine Maske ist sinnvoll, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können), Nutzung der Corona-Warn-App. Weitere Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html
  • Die Startnummernausgabe und der Urkundendruck wird auf dem Markplatz im Freien stattfinden. Falls witterungsbedingt dies im Rathaus verlegt werden muss, ist der Zutritt zum Startbüro inklusive Urkundenausgabe lediglich mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2- oder gleichwertigen Maske). Ausgenommen sind hiervon lediglich Kinder < 6 Jahre. Eine Befreiung hiervon ist auch mit ärztlichem Zeugnis nicht möglich.